Grundpflegerische Versorgungen:
- Hilfe bei der Körperpflege (waschen, duschen, baden, an- und auskleiden, rasieren, Mundpflege, Haut- und Nagelpflege)
- Betten und Lagern
- Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme und -zubereitung
- Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens
- Prophylaktische Maßnahmen gegen Soor, Parotitis, Dekubitus, Kontrakturen, Pneumonien, Thrombosen, Cystiden, Obstipation
Entlastungsleistungen:
- Einkauf
- Betreuung
- Hauswirtschaft (Kochen, Bügeln, Reinigung)
- Begleitung zu Arztterminen
Behandlungspflegen nach Verordnung durch den Hausarzt, zum Beispiel:
- Medikamentengabe (stellen und verabreichen)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und -verbänden
- Blutzuckerbestimmung und Kontrolle
- Injektionen (subcutan und intramuskulär)
- Katheterpflege
- Mobilisation
- Portversorgung
- Dekubitusversorgung
- Verbände
- Anus-Praeter-Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Puls etc.)
- Infusionen nach ärztlicher Anordnung
Hausnotruf-Versorgung
Wir kooperieren mit der Firma „Vitakt“. Bei Patienten mit Pflegeeinstufung übernimmt in der Regel die Pflegekasse die Grundkosten (monatliche Miete des Endgeräts in Höhe von 23 €) für die Hausnotrufversorgung. Die Patienten haben somit die Möglichkeit, im Falle eines Notfalls einen Notrufknopf zu drücken. Die Firma Vitakt informiert dann diejenigen, die als Ansprechpartner hinterlegt sind. Das können wir sein oder auch die Angehörigen des Patienten. Wenn wir angegeben sind, fährt der Bereitschaftsdienst von uns zum Patienten raus. Läuft die Notrufversorgung über uns, werden dem Patienten dafür monatlich durch Vitakt pauschal 15 € in Rechnung gestellt, die Vitakt uns dann gutschreibt. Was wir außerdem noch machen, ist das Anschließen des Geräts und in diesem Fall auch die Klärung der Kostenübernahme mit der Pflegekasse. Wir füllen mit dem Patienten gemeinsam die Anträge aus und schicken sie an die entsprechende Stelle.
Verhinderungspflege
Wir springen ein, wenn die pflegenden Angehörigen verhindert sind. Wir bieten die Verhinderungspflege für Patienten an, die eigentlich durch ihre Angehörigen versorgt werden und nur für einen vorübergehenden Zeitraum zu uns in die Versorgung kommen – weil ihre pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren, ins Krankenhaus müssen oder ähnliches.
Beratungseinsätze für die häusliche Pflege nach §37.3 SGB XI
Bei Patienten, die eine Pflegeeinstufung haben und Geldleistungen erhalten, weil sie durch ihre Angehörigen versorgt werden, müssen je nach Höhe des Pflegegrades halb- oder vierteljährlich Beratungseinsätze durch einen Pflegedienst erfolgen. Durch diesen wird kontrolliert, ob der Patient gut versorgt ist. Der Pflegedienst gibt im Anschluss eine Rückmeldung an die Pflegekasse. Würden diese Beratungseinsätze nicht erfolgen, würde dies im Ernstfall dazu führen, dass das Pflegegeld gestrichen wird. Gleiches geschieht, wenn der Pflegedienst die Rückmeldung gibt, dass der Patient nicht gut versorgt wird und es daher ratsam wäre, die Versorgung in die Hände eines Pflegedienstes zu geben.